Vom 15. Oktober bis zum Tag der Besinnung am 13. November steht Bulgarien ganz unter dem Zeichen des Wahlkampfs. Zum ersten Mal seit der Wende in Bulgarien finden im Verlauf eines Jahres zum dritten Mal Parlamentswahlen statt. Die vorgezogenen Wahlen für die 47. Volksversammlung fallen mit den regulären Präsidentschaftswahlen zusammen und finden am 14. November statt. Falls in den Präsidentschaftswahlen ein zweiter Wahlgang erforderlich werden sollte, wird er am Sonntag darauf, dem 21. November durchgeführt.
24 Präsidentenpaare haben sich für die Posten des Staats- und Vizepräsidenten beworben. Zum Vergleich: Bei den Präsidentschaftswahlen 2016 wurden Kandidaten aus 17 Parteien und Koalitionen sowie 14 Initiativkomitees registriert.
Für die regulären Parlamentswahlen im April wurden in der Zentralen Wahlkommission 39 Formationen eingeschrieben, zu den Wahlen am 11. Juli waren es 23 Parteien und Koalitionen und nunmehr sind es 20 Parteien und 7 Koalitionen.
Die geschätzte Zahl der Wahllokale beträgt 11.643; die Zahl der wahlberechtigten Bürger wird mit 6.708.189 angegeben.
Im Ausland sollen zwischen 750 und 800 Wahllokale eingerichtet werden. Ihre Zahl wird der der Wahlen im Juli nahekommen. Die meisten Wahllokale werden voraussichtlich in Großbritannien und der Türkei eröffnet. In Deutschland wird es weniger Wahllokale geben als bei der vorangegangenen Abstimmung, weil die Bundesbehörden den Urnengang an maximal 40 Orten gebilligt haben. In Spanien und den Vereinigten Staaten werden den Wählern voraussichtlich jeweils etwa 50 Wahllokale zur Verfügung stehen.
Der Wahlkampf findet im Kontext einer sich verschärfenden vierten Welle der Covid-19-Pandemie statt. Die Parteien und Koalitionen müssen selbst für die Gesundheit der Wähler Sorge tragen, so dass die Agitation nur aus sicherer Entfernung stattfinden wird; Massenveranstaltungen wird es lediglich im Freien geben, wobei die vorgeschriebene Distanz und die Maskenpflicht eingehalten werden müssen.
Es ist verboten, anonymes Wahlkampfmaterial und Texte zu veröffentlichen, die gegen die guten Sitten verstoßen und dem Ansehen der Kandidaten schaden. Die Materialien dürfen weder das Staatswappen noch die Staatsflagge Bulgariens oder eines fremden Landes enthalten; ferner sind religiöse Darstellungen und Symbole zur politischen Werbung verboten. Während des Wahlkampfes ist politische Hetze im staatlichen und kommunalen Verkehr, den verschiednen staatlichen Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen untersagt.
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