Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil es sein Handelsregister nicht mit dem EU-System für solche Register verknüpft hat. Die Frist für Bulgarien ist im Juni 2017 abgelaufen.
Die Kommission betont, dass dadurch EU-Bürger, Unternehmen und Fachleute daran gehindert werden, relevante Informationen über bulgarische Unternehmen zu erhalten. Darüber hinaus können die Handelsregister bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen bulgarischer Gesellschaften oder bei Verfahren mit grenzüberschreitenden Zweigniederlassungen bulgarischer Gesellschaften nicht zusammenarbeiten, informiert die BNR-Korrespondentin in Brüssel Angelina Piskowa.
Die von der Übergangsregierung ernannte Leitung des Justizministeriums hat im vergangenen Monat dringende Maßnahmen ergriffen, um das Problem mit der vierjährigen Verzögerung bei der Anbindung des Handelsregisters an das Registersystem der EU-Mitgliedstaaten zu lösen, teilte das Ministerium mit. Der Justizminister der Übergangsregierung Janaki Stoilow habe den EU-Kommissar zu Rechtsstaatlichkeit Didier Reynders über die ergriffenen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Bis Ende des Jahres soll die Software fertig sein. Ab Januar 2022 sollen die obligatorischen Integrationstests durchgeführt werden.
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