Zum ersten Mal wird heute in Bulgarien in jenen Wahlbezirken obligatorisch mit Wahlgeräten abgestimmt, in denen mindestens 300 wahlberechtigte Bürger wohnhaft sind. Die Stimmabgabe mit Wahlgräten erfolgt in 9.402 Wahllokalen im Land und in 273 im Ausland. In jenen Wahllokalen, in denen bei den letzten Wahlen im April mehr als 425 Bürger gewählt haben, wurde ein zweites Wahlgerät aufgestellt. Das ist in 1.115 Wahllokalen im Land und in 148 im Ausland der Fall.
Die Wahl ausschließlich mit Wahlgeräten ist mit den jüngsten Änderungen im Wahlgesetzbuch in Kraft getreten. Die Entscheidung dazu fällte die 45. Volksversammlung, die weniger als einen Monat existierte. Eine Ausnahme von der Wahl mit Wahlgeräten wird einzig in Wahlbezirken zugelassen, in denen weniger als 300 wahlberechtigte Bürger leben. Mit den herkömmlichen Wahlzetteln in Papierform wird ferner in mobilen Wahllokalen gewählt, die für gehbehinderte Wähler, medizinische Einrichtungen und andere spezialisierte Institutionen sowie Schiffen unter bulgarischer Flagge gedacht sind. Auch wenn Probleme mit den Wahlgeräten auftreten sollten, wird die Wahl auf herkömmliche Art und Weise mit Papier-Wahlzetteln fortgesetzt. Zu diesem Zweck wurden über 7 Millionen Wahlzettel gedruckt.
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