Die Stimmabgabe mittels Wahlgeräten sei nicht verfassungswidrig, sagte das bulgarische Verfassungsgericht. Fünf der 12 Richter unterzeichneten diese Entscheidung mit Vorbehalt. Laut Beschluss sei der Stimmzettel für die maschinelle Stimmabgabe wie der auf Papier gestaltet. „Der Stimmzettel für die maschinelle Stimmabgabe ist seiner Natur nach nichts anderes als die Übertragung und Visualisierung des Textes des Papierstimmzettels auf elektronische Medien“, meint das Gros der Verfassungsrichter, die die Rechte der Wähler nicht verletzt sehen.
Auch die Einwände der GERB-Partei gegen die Regeln zur Aufstellung der Zentralen Wahlkommission wurden zurückgewiesen.
Die Änderungen am Wiederaufbau- und Nachhaltigkeitsplan müssen spätestens bis zum 15.-20. Oktober übermittelt werden, damit die Europäische Kommission sie akzeptiert und Bulgarien keine Mittel verliert. Das gab Finanzministerin Ljudmila Petkowa..
Mehr als 250 Weine nehmen in diesem Jahr am 12. Festival für Wein und Kulturerbe „Augustiada“ in Stara Sagora teil. Es wird heute um 17.30 Uhr mit einer Parade der Anwärterinnen auf die Königin von Augustiada, Folkloregruppen und dem Verein..
Zum ersten Mal seit 38 Jahren hat der Bevölkerungsschwund in Bulgarien fast aufgehört. 2023 betrug der Bevölkerungsrückgang nur noch 0,3 Prozent oder 2.229 Personen. Das geht aus dem Bericht der Regierung über die Umsetzung der Strategie für..