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Staatsanwaltschaft reicht 13 Anklagen wegen Wahlverstöße ein

Staatsanwaltschaft
Foto: BGNES

Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge wurden 41 Vorverfahren wegen Verletzung des Wahlrechts der Bürger eingeleitet und gegen 13 Personen Anklage erhoben. Bisher haben Staatsanwälte Kraft des Gesetzes über Geldwäschemaßnahmen die Beschlagnahme von über 425.000 Lewa (217.300 Euro) verlangt. Es wurden 383.000 Lewa sowie Euroscheine mit unterschiedlichen Werten beschlagnahmt, die für den Kauf von Stimmen bestimmt waren. Die Staatsanwaltschaft stellt klar, dass zum ersten Mal Gelder im Rahmen sogenannter Wahlverbrechen beschlagnahmt werden. Insgesamt wurden 728 Akten wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz eingereicht. Die Signale, Akten und Ermittlungen sind bei diesen Wahlen weniger als bei der Abstimmung 2017.



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