Die Branchenorganisationen der Gastronomiebetreiber haben ihre Unzufriedenheit über die angekündigte Lockerung der Maßnahmen für große Nichtlebensmittel-Geschäfte bekundet. Sie bestehen darauf, ihre Objekte ebenfalls öffnen zu dürfen.
Zuvor hatte das Wirtschaftsministerium angekündigt, dass Geschäfte, die über einen separaten Außeneingang verfügen, den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf bis zu 300 Quadratmeter reduzieren.
Laut den Restaurant- und Gaststättenbesitzern gibt es keine medizinischen Argumente für die selektive, teilweise Lockerung der Antiepidemiemaßnahmen. Sie sind der Ansicht, dass die Behörden auf diese Weise die Unternehmensinteressen großer ausländischer Handelsketten auf Kosten kleiner und mittlerer Familienunternehmen schützen, berichtete BGNES.
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