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Unterstützungsmaßnahmen erfassen auch Menschen, die von den neuen Beschränkungen betroffen sind

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Arbeitnehmer werden für die Dauer der neuen Antiepidemiemaßnahmen 75 Prozent ihres Versicherungseinkommens gezahlt bekommen. Menschen in unbezahltem Urlaub behalten ihren Versicherungsschutz. Das gab Sozialministerin Deniza Satschewa bekannt.
Arbeitgeber können im Falle einer teilweisen Schließung (beispielsweise von Hotels und Restaurants) von den Maßnahmen 60:40 und 80:20 Gebrauch machen, berichtete BGNES.
Das Programm „Eltern in Beschäftigung“ wird ebenfalls fortgesetzt. Interessenten können sich bei der Arbeitsagentur bewerben. Im Rahmen des Programms können arbeitslose Verwandte oder Personen, die nach Meinung der Eltern über die notwendigen Qualitäten verfügen, als Babysitter eingestellt werden. Sie erhalten dafür einen Mindestlohn, zusammen mit den entsprechenden Sozialversicherungsbeiträgen, so Ministerin Satschewa.




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