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Letzte Frist für Bestimmung von Orten für Wahllokale im Ausland

Foto: BGNES

Heute läuft die letzte Frist ab, in der die Zentrale Wahlkommission die Orte im Ausland bestimmen muss, an denen es Wahllokale für die Parlamentswahlen am 4. April geben wird.
Ein Wahllokal im Ausland wird dann eröffnet, wenn sich in der Stadt eine diplomatische oder konsularische Vertretung Bulgariens befindet. Wahllokale außerhalb der Botschaften werden nur dann eingerichtet, wenn sich mindestens 60 Wähler zur Abstimmung angemeldet haben. Insgesamt 35 Wahllokale dürfen in einem Nicht-EU-Land eingerichteten werden.
Die Wahllokale werden bis zum 16. März auf Anordnung der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen gebildet, sieht ein Beschluss der Zentralen Wahlkommission vor.



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