Der 12. März ist der letzte Tag, an dem die Zentrale Wahlkommission die Angaben über die Wähler überprüfen muss, die im Ausland wählen wollen und entsprechende Wahlbüros für die Parlamentswahlen am 4. April eingerichtet werden sollen.
Laut den Anforderungen, werden Wahlbüros im Ausland dort eingerichtet, so es in der jeweiligen Stadt eine diplomatische oder Konsularvertretung Bulgariens gibt. Wahlbüros können in Nicht-EU-Ländern außerhalb der bulgarischen Botschaften eröffnet werden, nur wenn mindestens 60 Wähler eine Wahlbereitschaft deklariert haben.
Laut Gesetz darf die Gesamtzahl von Wahlbüros, die in einem Nicht-EU-Land eingerichtet werden können, 35 nicht überschreiten.
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