Der 17. Februar ist das letzte Datum, an dem sich Parteien und Koalitionen von der Zentralen Wahlkommission (ZIK) zur Teilnahme an den Parlamentswahlen am 4. April einschreiben lassen können.
Um registriert zu werden, müssen die Parteien und Koalitionen auch Listen mit den Namen von mindestens 2.500 Wählern einreichen, die sie unterstützen.
Ein Wähler darf nur in eine solche Liste aufgenommen werden, wo er seinen Namen, seine Personenkennziffer und seine handschriftliche Unterschrift eingeben muss.
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