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Sonderstaatsanwalt soll Generalstaatsanwalt untersuchen

Foto: BGNES

Ein Sonderstaatsanwalt wird die Aktivitäten des Generalstaatsanwalts untersuchen, hat die parlamentarische Mehrheit endgültig entschieden. Alle Mitglieder des Obersten Justizrates können Nominierungen für das neue Amt vorschlagen. Die Kandidaten für den Posten können sich auch selbst nominieren, informierte die BNR-Reporterin Dobrina Karambolowa.
Die Amtszeit des Sonderstaatsanwalts beträgt 5 Jahre. 
Die oppositionelle BSP ist der Ansicht, dass der Posten des Sonderstaatsanwalts unnötig und unverständlich ist und nicht effektiv sein wird.
Die Regierungspartei GERB erklärte, dass die Änderungen eine Antwort auf die Empfehlungen von Brüssel an unser Land zur Kontrolle des Generalstaatsanwalts sind.



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