Frankreich hat die Verpflichtung eingeführt, dass alle EU-Bürger, einschließlich der aus europäischem Territorium anreisenden bulgarischen Bürger, einen negativen RT-PCR-Test für Coronaviren vorlegen, der innerhalb der letzten 72 Stunden vor Reiseantritt gemacht wurde.
Die Maßnahme tritt am Sonntag, dem 24. Januar 2021 um 00:00 Uhr in Kraft.
Vorläufigen Angaben zufolge gilt die Beschränkung für Passagiere, die mit dem Flugzeug oder auf dem Seeweg nach Frankreich einreisen. Weitere Einzelheiten werden voraussichtlich am Samstag, dem 23. Januar 2021, bekannt gegeben, einschließlich der Antwort auf die Frage, ob die Maßnahme auch für Passagiere gilt, die auf dem Landweg einreisen, teilte das bulgarische Außenministerium mit.
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