Ab heute können die Bürger die Steuern von Einkommen entrichten, die 2020 nichtversteuert worden sind, informierte die Nationale Einnahmenagentur. Die Steuererklärungen können in Papierform per Post oder direkt in der jeweiligen Filiale des Steueramts am Wohnort, bzw. auf elektronischem Weg mit personellem Identifikationscode oder elektronischer Unterschrift eingereicht werden.
Wenn die Steuererklärung bis zum 31. März auf elektronischem Weg das Steueramt erreicht, erhalten die Steuerzahler einen 5prozentigen Steuernachlass.
Die Entrichtung der Körperschaftssteuern wird in diesem Jahr zum ersten Mal in der Periode vom 1. März bis zum 30. Juni geschehen und nicht wie in vergangenen Jahren in den ersten Monaten des Jahres.
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