Ab heute, dem 9. Januar, schreibt auch das Bundesland Hessen für alle Anreisenden aus Risikogebieten, einschließlich Bulgarien, die Vorlage eines negativen Testsergebnisses für Covid-19 vor. Die Einreisenden können sich unmittelbar nach ihrer Ankunft im Bundesland Hessen testen lassen, teilte das Auswärtige Amt mit. Der PCR- oder Antigen-Schnelltest darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein und das Testergebnis muss in Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst sein.
Einreisende müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland, inklusive Hessen, auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Ein- bzw. Rückreisende nach Deutschland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich Einreisende auf Covid-19 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.
Auch für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.
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