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Ab 11. Januar können Steuererklärungen abgegeben werden

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Die Steuerkampagne für 2021 beginnt am 11. Januar. Die Einkommenserklärungen von natürlichen Personen können in den Büros des Finanzamts eingereicht werden, informiert die BTA.

Ab März 2021 wird das Finanzamt auch die elektronische vorab ausgefüllte Einkommensteuererklärung veröffentlichen, die mit einer persönlichen Kennzahl oder einer elektronischen Unterschrift eingereicht wurden. Die im Jahr 2020 von natürlichen Personen erhaltenen Einkommen werden automatisch eingegeben. Die Frist für die Nutzung von 5% Rabatt für die vorzeitige Anmeldung und Zahlung endet am 31. März. Die Einkommenserklärungen können bis spätestens 30. April abgegeben werden.

Juristische Personen geben ihre Erklärungen vom 1. März bis 30. Juni ab. Die Frist für die Zahlung der Körperschaftsteuer endet am 30. Juni




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