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Verlängerung einiger Antikrisenmaßnahmen gebilligt

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Der Nationale Rat für trilaterale Zusammenarbeit hat die Krisenbekämpfungsmaßnahme 60:40 bis zum 31. März 2021 verlängert. Sie gilt für Arbeitnehmer, die vom 13. März bis 31. Dezember 2020 Teilzeit gearbeitet haben, in unbezahltem Zwangsurlaub waren oder aufgrund vorübergehender Einschränkungen die Arbeit einstellen mussten. Die staatliche Unterstützung beträgt weiterhin 60 Prozent des Versicherungseinkommens und 60 Prozent der vom Arbeitgeber geschuldeten Versicherungsbeiträge. Ab dem 1. Januar wird die Höhe der Entschädigung im Rahmen der Maßnahme „Erhalte mich“ erhöht. Im Falle einer unfreiwilligen Einstellung der Arbeit im Laufe von bis zu 60 Tagen wird sie anstelle von 12 Euro pro Tag nunmehr 75 Prozent des Versicherungseinkommens des Arbeitnehmers sein, berichtet die Bulgarische Nachrichtenagentur BTA.



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