Die Arbeits- und Sozialrenten werden nach der sogenannten „Schweizer Regel“ ab dem 1. Juli 2022 und 2023 um jeweils 5,5 bzw. 5,6 Prozent angehoben. So heißt es in einer Analyse des Nationalen Statistikamts über die Covid-19-Pandemie und das Sozialversicherungssystem.
Ab dem 1. Juli 2022 wird die Mindestrente 316,50 Lewa (162 Euro) betragen und ab dem 1. Juli 2023 wächst sie auf 334,22 Lewa (171 Euro).
Die soziale Altersrente wird sich ab dem 1. Juli 2022 auf 159 Lewa (81 Euro) und ab dem 1. Juli 2023 auf 165,68 Lewa (85 Euro) belaufen.
Die Rentenobergrenze liegt bei 1.440 Lewa (716 Euro), informierte BNR-Reporterin Maria Kostowa.
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