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Verfolgen von Handys unter Quarantäne gestellter Bürger ist verfassungswidrig

Foto: pixabay

Das Verfassungsgericht erklärte das Verfolgen der Handys von Personen, die nicht die obligatorische Quarantäne einhalten, als Verstoß gegen das Grundgesetz. Das berichtete unsere Reporterin Silvia Welikowa.

Die Kontrolle über mobile Geräte wurde im April 2020 mit einer Änderung des Gesetzes über elektronische Kommunikation eingeführt.

Das Verfassungsgericht wurde von der „BSP für Bulgarien“ mit der Begründung angerufen, dass die Gesetzesänderungen, die auch nach Ende des am 13. März aufgrund der Coronavirus-Pandemie verhängten Ausnahmezustands in Kraft bleiben, die Tür für Missbräuche und für die massenweise Verfolgung einer großen Anzahl von Menschen öffnen.



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