Ab heute, den 22. Oktober, ist auf Anordnung des Gesundheitsministers Kostadin Angelow das Tragen von Atemschutzmasken oder anderen Schutzvorrichtungen, die Mund und Nase bedecken, auch an öffentlichen Orten im Freien obligatorisch. Das gilt für jene Fälle, bei denen sich viele Menschen an einem Ort aufhalten und die Einhaltung einer physischen Distanz von anderthalb Metern nicht möglich ist. Eine Ausnahme bilden ferner gastronomische Einrichtungen. Die Maskenpflicht gilt ebenfalls nicht für Sport im Freien, wie auch in geschlossenen Räumen, für Teilnehmer an Konferenzen, Seminaren, Pressekonferenzen u.a., die Ansprachen, Vorträge u.ä. halten sowie Moderatoren und Gäste von Fernsehsendungen.
Von der Maskenpflicht sind auch Kinder bis zu 6 Jahren befreiet.
Die Maßnahme soll bis Ende November gelten.
Verstöße gegen die Anordnung des Gesundheitsministers werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300 Lewa (ca. 150 Euro) geahndet.Die französische Botschaft und das Französische Institut in Bulgarien veranstalten in Zusammenarbeit mit dem französischen Polarinstitut „Paul-Émile Victor“, dem bulgarischen Antarktisinstitut, der Sofioter Universität „Hl. Kliment von Ochrid“ und..
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