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Bürger können sich nur mit PCR-Test an Krisenzentren wenden

Foto: BTA

Bürger, die in einem der Krisenzentren Hilfe suchen, sind gezwungen, den verlangten PCR-Test zu bezahlen, um soziale Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Das habe das Amt für Sozialhilfe bereits im Juni angeordnet. Über diese Unzulänglichkeit informiert die Zeitung „Sega“ in ihrer heutigen Ausgabe in Berufung auf Sozialhelfer.

An die Krisenzentren wenden sich am häufigsten Opfer von Gewalt und sexuellen Missbrauch sowie Menschen, die einer dringenden Hilfe benötigen. Dabei handelt es sich meist um finanzschwache Bürger, die kaum den Preis für einen PCR-Test in Höhe von umgerechnet 60 Euro zahlen können. Auch benötigen sie eine sofortige Hilfe und können nicht solange warten, bis das Testergebnis vorliegt. Das Amt für Sozialhilfe hat der Zeitung gegenüber bestätigt, dass eine solche Anforderung gestellt werde.


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