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Ab 1. September weitere Lockerung der Corona-Maßnahmen in Bulgarien

Gesundheitsminister Kostadin Angelow
Foto: BTA

Der bulgarische Gesundheitsminister Kostadin Angelow gab drei Verordnungen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Lage im Land heraus. Der epidemiologische Ausnahmezustand wurde bis zum 30. September verlängert, dafür werden jedoch einige Krisenmaßnahmen gelockert. Minister Angelow erteilte ferner Anweisungen über die Organisation von Arbeit und Schule.

Einreisende aus Türkei, Serbien und Weißrussland brauchen kein Corona-Test

Die Personen, die aus der Türkei, Serbien und Weißrussland nach Bulgarien einreisen, können das tun, ohne einen negativen PCR-Test für Covid-19 vorweisen zu müssen. Gesundheitsminister Angelow ordnete den Regionalen Gesundheitsinspektionen an, die Quarantäne wieder aufzuheben, unter die Reisende aus der Türkei, Serbien und Weißrussland gestellt wurden, die in der Periode vom 20. bis zum 31. August 2020 eingereist sind.



Ab 1. September können tschechische Touristen ohne Test und Quarantäne einreisen


Die Aufhebung dieser Maßnahme sei in einem Telefongespräch zwischen der Vizepremier- und Tourismusministerin Marijana Nikolowa und dem tschechischen Gesundheitsminister Adam Vojtěch vereinbart worden, informierte das bulgarische Gesundheitsministerium. Bulgarien gehört zu den bevorzugten Reisedestinationen tschechischer Familien. Im vergangenen Jahr wurde Bulgarien von etwas mehr als 189.000 Gästen aus Tschechien besucht. „Diese Vereinbarung ist ein ausgezeichneter Fortschritt und wird den Reisefirmen, die auf dem tschechischen Markt agieren zugutekommen“, meinte Ministerin Nikolowa.

Fernarbeit empfohlen

Die Arbeit von leitenden und anderen Angestellten soll nach Möglichkeit aus Distanz erfolgen. Wo das nicht möglich sein sollte, wird die Einführung eines Schichtbetriebes empfohlen, heißt es in der Verordnung von Gesundheitsminister Kostadin Angelow vom 31. August.

Krankenbesuche in Krankenhäusern nur Verwandten Schwerkranker gestattet

Ab dem 1. September sind Krankenbesuche in den verschiedenen medizinischen Einrichtungen nur in jenen Fällen gestattet, wenn es sich um Sterbenskranke handelt. Mit derselben Anordnung des Gesundheitsministers wird ferner der Besuch von außenstehenden Personen in den Sozialheimen und sozialen Siedlungen geschlossenen Typs gestattet. Das solle jedoch ausnahmsweise geschehen, wobei die Entscheidung darüber der Direktor der jeweiligen Einrichtung treffen muss.

Am 15. September beginnt an den Schulen der Anwesenheitsunterricht

Das neue Schuljahr wird in Bulgarien entsprechend den Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft und des Gesundheitsministeriums beginnen, die auch für den Vorschulunterricht gelten.


Der Anwesenheitsunterricht an den Hochschulen und Universitäten solle entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Einrichtung organisiert werden. Dabei müssen die allgemeinen epidemiologischen Maßnahmen strikt eingehalten werden. Wenn möglich, solle die Ausbildung auf elektronischem Wege erfolgen, heißt es in der Verordnung.
Die Ausbildung an Sprach- und Fortbildungszentren sowie an den Kindertagesstätten, organisiert von juristischen und natürlichen Personen, solle aus Distanz erfolgen. Falls dies nicht möglich sei, müsse für physische Distanz zwischen den Teilnehmern von mindestens anderthalb Metern gesorgt werden. Auch hier sind die epidemiologischen Maßnahmen obligatorisch.

Redaktion: Elena Karkalanowa
Übersetzung: Wladimir Wladimirow



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