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EBWE besorgt über Gesetz über Privatinsolvenz

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) hat Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über Verpflichtungen und Verträge geäußert. Die Änderungen wurden bereits in erster Lesung vom Parlament gebilligt und sehen eine 10-jährige absolute Verjährungsfrist für alle Forderungen gegenüber natürlichen Personen vor. Die Änderungen gelten auch für Personen, für die Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erhalten oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet haben. Wenn die Texte in ihrer aktuellen Fassung bleiben, werden die neuen Änderungen erhebliche negative Auswirkungen auf den bulgarischen Finanzsektor und die Realwirtschaft haben, warnt die Bank.



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