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Verfassungsgericht lehnt Präsidentenantrag ab

Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag von Präsident Rumen Radew ab, die Änderungen im Gesundheitsgesetz als verfassungswidrig zu erklären, mit denen wegen der Coronavirus-Epidemie eine epidemiologische Situation ausgerufen wurde. Die epidemiologische Situation wurde nach dem Ende des Notstands am 13. Mai vom Ministerrat eingeführt. Das Staatsoberhaupt beanstandete das mit den Novellen dem Minsterrat zugesprochene Recht, epidemiologische Notsituationen auszurufen, die Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Bürger einzuschätzen und unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Rechte auf freie Bewegung und Arbeit vorzunehmen.
Der Beschluss des Verfassungsgerichts wurde auf seiner Internetseite veröffentlicht.



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