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Revidierte 60:40-Maßnahme gestartet

Ab heute, dem 15. Juli Die Einreichung, können Arbeitgeber ihre Unterlagen für staatliche Beihilfen zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer im Rahmen der erneuten Maßnahme „60:40“ einreichen. Die Maßnahme wurde bis zum 30. September 2020 verlängert. Die Kompensationen sind für die Monate Juli, August und September und machen 60 Prozent des Versicherungseinkommens für Mai 2020 und 60 Prozent der vom Arbeitgeber geschuldeten Versicherungsbeiträge aus. Die Unternehmen müssen einen Umsatzrückgang von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen und ihre Verbindlichkeiten für dieses Jahr gemeldet haben. Man geht davon aus, dass durch die Verlängerung der Maßnahme die Einkommen von 300.000 Menschen erhalten bleiben. In den letzten drei Monaten konnten mehr als 160.000 Arbeitnehmer ihren Job behalten. Die bisher im Rahmen der 60:40-Maßnahme an 20.225 Unternehmen gezahlten Mittel belaufen sich auf über 75 Millionen Euro.



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