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EK veröffentlicht im September ersten Bericht über neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus

Foto: BGNES

Der erste Bericht der der Europäischen Kommission über den neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus wird im September veröffentlicht. Er wird alle Mitgliedstaaten erfassen und die Überwachung einzelner Länder ersetzen, wie bisher beispielsweise von Bulgarien und Rumänien. Der Bericht wird sich mit Fragen wie Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Pluralismus sowie interinstitutionelle Beziehungen befassen. Nach der Veröffentlichung des Berichts im September stehen Debatten mit dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament an.



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