Die bulgarische Krankenschwester Nassja Nenowa, die zu den bulgarischen Medizinern gehörte, gegen die 1999 in Libyen ein umstrittener AIDS-Prozesss geführt worden war, hat in zweiter Instanz das Verfahren gegen ihre Peiniger gewonnen. Das Sofioter Berufungsgericht bestätigte, dass ihr die betreffenden Angestellten der Hauptuntersuchungsbehörde Libyens für die erduldeten Qualen eine Entschädigung in Höhe von 250.000 Euro auszahlen müssen. Ferner müssen ihr auch 13.000 Euro ausgezahlt werden, die sie durch den Arbeitsausfall während ihrer 8jährigen Haftzeit von 1999 bis 2007 eingebüßt hat. Die Rechtsanwälte der Libyer hatten die erste Gerichtsentscheidung mit dem Argument angefochten, dass die Mediziner offiziell in Libyen freigesprochen wurden.
In Ergebnis der Folter waren die Mediziner zu Geständnissen gezwungen und zunächst zum Tode und dann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Erst 2007 gelang nach komplizierten Verhandlungen und mit der Vermittlung Frankreichs, Katars und der EU eine Freilassung.
Das Staatsanwaltskollegium des Obersten Justizrates hat die Berichte der Kommission für Bewertung und Auswahlverfahren und der Kommission für Berufsethik im Zusammenhang mit der Kandidatur von Borislaw Sarafow für das Amt des Generalstaatsanwalts..
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