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Staatspräsident wendet sich wegen epidemiologischen Maßnahmen ans Verfassungsgericht

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Der bulgarische Staatspräsident Rumen Radew ruft das Verfassungsgericht über die Verordnungen des Gesundheitsgesetzes und die Ausrufung eins Epidemiologischen Ausnahmezustands an. Radew ist der Ansicht, dass die Regierung nicht bevollmächtigt ist, einen solchen Schritt zu tun; auch kritisiert er, dass die Maßnahmen keine Endfrist besitzen, die Kriterien für die Einschätzung der Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen formal seien und ihre Rechte unproportional eingeschränkt werden. Laut Radew würden die betreffenden Novellen das Gesundheitsgesetz von den Verfassungsstandards entfernen und grundlegende Rechte beschneiden. Ferner würden sie die Rolle der Legislative in diesem Prozess ignorieren, heißt es in den Argumenten.



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