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Wichtige Epidemie-Maßnahmen bleiben auch nach Notstand in Kraft

Foto: BGNES

Auch nach dem Ende des Notstands am heutigen 13. Mai bleiben einige der Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung von Covid-19 in Kraft. Weiterhin gilt, soziale Distanz zu halten und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen Schutzmasken zu tragen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen beträgt die Geldbuße zwischen 153 und 511 Euro. Personen unter 60 Jahren sollten es weiterhin unterlassen zwischen 8:30 und 10:30 Uhr einzukaufen. Dieser Zeitraum ist Senioren vorbehalten. Personen, die mit Covid-19 infiziert sind, sowie Personen, die aus Ländern mit Coronavirus in Bulgarien einreisen, unterliegen der obligatorischen Quarantäne.



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