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Bulgarische Renten im Ausland ohne Lebensbescheinigung erhältlich

Nationales Versicherungsinstitut
Foto: BGNES

Das Nationale Versicherungsamt (NOI) wird die bulgarischen Renten im Ausland an alle Personen auszahlen, die während des Ausnahmezustands zur Vorlage von Bescheinigungen verpflichtet sind. Selbst wenn sie es nicht schaffen, die sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen, werden die Senioren ihr Geld erhalten. In der Covid-19-Krise werden die gesetzlichen Fristen für die Bescheinigung ausgesetzt, informierte das Nationale Versicherungsamt. Sobald die Maßnahmen aufgehoben sind, sind die Erklärungen innerhalb von 14 Tagen vorzulegen. Derzeit werden Bescheinigungen ohne institutionelle Beglaubigung akzeptiert. Es reicht aus, das Dokument von Hand auszufüllen und zu unterschreiben und den Grund zu nennen, warum die Beglaubigung nicht erfolgen konnte. Die ausgefüllten Formulare können per Post gesendet oder gescannt per E-Mail an das Nationale Versicherungsamt noi@nssi.bg verschickt werden.



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