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Sanktionen für Einzelhandelsketten, die keine bulgarischen Lebensmittel verkaufen

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Das Parlament hat Sanktionen für Einzelhandelsketten eingeführt, die sich weigern, bulgarische Lebensmittel zu verkaufen. Änderungen im Gesetz über den Ausnahmezustand berechtigen die Regierung, vorübergehende Maßnahmen zum Schutz der bulgarischen Produktion einzuführen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 7.500 bis 12.500 Euro geahndet. Bei wiederholten Verstößen steigt die Geldbuße auf 15.000 bis 25.000 Euro an. Die Maßnahmen gelten für Einzelhandelsketten mit 10 oder mehr Objekten im ganzen Land.



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