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Staatsanwaltschaft beantragt Überprüfung der Kraftstoffpreise

Die Oberste Verwaltungsstaatsanwaltschaft hat die Wettbewerbsschutzkommission wegen dem Unterschied zwischen dem Ölpreis auf den internationalen Märkten und der Benzinpreise in Bulgarien angerufen. Die Wettbewerbsschutzkommission wird entscheiden, ob sie ein Verfahren wegen der Kraftstoffpreise im Einzelhandel einleitet. Die Oberste Verwaltungsstaatsanwaltschaft hat sich der Sache angenommen, weil der Rohölpreis nach Angaben der Zollagentur auf den Weltmärkten um 47,4 gesunken ist, während die flüssigen Brennstoffe in unserem Land nur um 11 Prozent reduziert wurden. Laut der Staatsanwaltschaft unterliegen die Kraftstoffpreise nicht einer administrativen Regulierung, doch müsste jeglicher Verdacht über Verletzungen an der Konkurrenzfähigkeit ausgeschlossen werden sollten.




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