In zweiter Lesung hat das Parlament das Gesetz über den Ausnahmezustand verabschiedet. Im Ausnahmezustand können Arbeitgeber das Personal nur in bezahlten Urlaub schicken und sind auch verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Geschäftsreisen werden eingestellt. Unterhaltungsstätten, Spielhallen, Discotheken, Bars, Restaurants und Einkaufszentren müssen geschlossen bleiben. Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Gefängnisbesuche werden eingestellt. Der Gesundheitsminister hat das Recht, auch zusätzliche Restriktionen aufzuerlegen. Das Militär kann Sofortmaßnahmen ergreifen, Identitätsprüfungen durchführen und den Verkehr stoppen. Bis zur Aufhebung des Ausnahmezustands haben die Folgen einer verspäteten Zahlung geschuldeter Zahlungen wie Zinsen und Strafen keine Wirkung mehr. Pfändungen und Fristen in anhängigen Fällen werden gestoppt. Notarielle Verfahren werden auf die dringendsten beschränkt. Alle angekündigten öffentlichen Verkäufe und Besitzeinweisungen werden ausgesetzt. Die Gültigkeit von Personalausweisen und Führerscheinen wird um 6 Monate verlängert. Die Frist für die Zahlung von Stromrechnungen wird von 10 auf 20 Tage verlängert. Nach Ermessen der Bürgermeister können die bei den Arbeitsämtern registrierten Arbeitslosen bei Bedarf sozial nützliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Desinfektion verrichten. Das Erfordernis, dass Familienleistungen von der regelmäßigen Anwesenheit des Kindes im Kindergarten oder in der Schule abhängig gemacht werden, wird vorübergehend ausgesetzt.
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