Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen gilt ab heute bis zum 17. April dieses Jahres ein zeitweiliges Einreiseverbot für Bürger aus Drittländern, unabhängig davon, ob sie die Luft-, See- oder Landgrenze passieren möchten.
Laut Angaben des bulgarischen Außenministeriums würde sich die Lage an den Landgrenzen der europäischen Länder von einer Stunde auf die andere drastisch ändern, so dass jegliche Reisen von und nach Bulgarien so gut wie unmöglich seien. Laut jüngsten Angaben unserer diplomatischen Vertretungen gebe es fast kein Land in Europa, das keine Reisebeschränkzungen auferlegt habe. Es werden Grenzpunkte oder ganze Grenzen abgeriegelt; die Grenzkontrolle wird verschärft; Flüge werden storniert und Flughäfen geschlossen.
Auf Beschluss des Nationalen Krisenstabs zur Coronavirus-Prävention und Bekämpfung wurde ein Einreiseverbot für Bürger aus Risikoländern innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums, wie Italien, Spanien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz eingeführt. Bürger aus den genannten Ländern und deren Familienmitglieder dürfen Bulgarien zum Zweck der Rückkehr in die Länder, aus denen sie stammen bzw. in denen ihr ständiger Wohnsitz ist Transit passieren. Bürger aus Drittländern, die eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für eines der EU-Länder besitzen, dürfen ebenfalls Transit durch Bulgarien reisen.
Das Verbot gilt nicht für Bürger der anderen EU-Länder und des Schengen-Raums. Eine Ausnahme machen ferner bulgarische Staatsbürger und Bürger mit einer langfristigen oder ständigen Aufenthaltsgenehmigung für Bulgarien. Sie dürfen ungehindert einreisen, werden jedoch unter eine 14tägige Quarantäne gestellt, falls sie aus den Risikoländern China, dem Iran, Bangladesch, Indien, den Malediven, Nepal, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz kommen. Die Quarantäne wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen durchgeführt – zu Hause bzw. den von der betreffenden Person angegebenen Ort.
Das Einreiseverbot gilt ferner nicht für Mediziner, Medizinwissenschaftler und Experten auf dem Gebiet der Betreuung älterer Menschen. Auch das Transportpersonal, das mit der Warenbeförderung engagiert ist sowie Flugpersonal und anderes Beförderungspersonal sind bei Bedarf vom Verbot ausgeschlossen. Diplomaten, Angestellte internationaler Organisationen, Militärs und humanitäre Helfer werden an der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert.
Einzelheiten über die aktuelle Lage teilt das Außenministerium auf seiner Internetseite (in Englisch) mit.
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Redaktion: Darina Grigorowa
Übersetzung: Wladimir Wladimirow
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