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Der jüngste EU-Fortschrittsbericht für Bulgarien – was ist neu, was ist alt und sollten wir uns darüber aufregen

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Außenministerin Ekaterina Sachariewa (in der Mitte), Justizministerin Zezka Zatschewa und Innenminister Mladen Marinow gaben ein gemeinsames Briefing gleich nach der Bekanntgabe des Monitoringsberichts der EU-Kommission über Bulgarien und Rumänien.
Foto: BTA

Seit 2007 ist Bulgarien Mitglied der Europäischen Union, unterliegt aber weiterhin einem EU-Monitoring in Sachen Justiz und innere Ordnung. Einer solchen Aufsicht wird auch Rumänien unterzogen. Obwohl beide Länder vor elf Jahren in die Europäische Union aufgenommen wurden, können sie bis auf den heutigen Tag das Vertrauen, das man ihnen gleich zu Beginn ihrer EU-Mitgliedschaft entgegengebracht hat, nicht vollständig rechtfertigen. Die EU unterzieht lediglich Bulgarien und Rumänien einer solchen Überwachung und wendet sie bei keinen anderen Ländern an, selbst nicht bei jenen, die zu einem späteren Zeitpunkt der EU beigetreten sind. Manche Analysten stempeln diese Tatsache als Diskriminierung ab, andere werten sie als eine Erniedrigung für Bulgarien und Rumänien und für die EU selbst.

2016 war davon die Rede, dass das Monitoring für Rumänien entfallen könnte, weil das Land Fortschritte verzeichnet hatte. Nicht aber für Bulgarien, dessen Ergebnisse noch einiges zu wünschen übrig ließen. 2018 nun registriert die Europäische Kommission bei Rumänien Rückschritte in der Justizreform, während sie Bulgarien Fortschritte bescheinigt. Deshalb kann die Aufsicht in puncto unabhängige Justiz, Gesetzesrahmen und organisierte Kriminalität zeitweilig als aufgehoben gelten. Das Monitoring in Sachen Justizreform, Korruption in der Führungsriege und Korruption als Ganzes bleibt aber bestehen. Sollte Bulgarien sich Mühe geben, die im Bericht zum EU-Überwachungsmechanismus 2017 enthaltenen 17 Empfehlungen umzusetzen, könnte das Kooperations- und Kontrollverfahren vor Ende des Mandats der Europäischen Kommission 2019 beendet werden, erklärte der Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans.

Die im EU-Fortschrittbericht für Bulgarien enthaltenen Feststellungen sorgten für freudige Kommentare unter den Führungspolitikern. Die bulgarische Vizepremierin und Außenministerin Ekaterina Sachariewa bezeichnete den Bericht als objektiv. Justizministerin Zezka Zatschewa meinte, er würde die Unumkehrbarkeit der durchgeführten Reformen bestätigen. Der Europaabgeordnete von der Europäischen Volkspartei Swetoslaw Malinow mahnte jedoch, die wichtigste Tatsache sei, dass Bulgarien weiterhin unter Aufsicht bleibt. Und der Europaabgeordnete Angel Dschambaski ergänzte, dieser Kontrollmechanismus müsse auch bei anderen Ländern angewendet werden, inklusive Deutschland. Das Fazit der Europäischen Kommission, dass Bulgarien keine nachhaltigen Ergebnisse bei der Bekämpfung von Korruption in den oberen Machtetagen vorzuweisen habe, veranlasste die BSP zu der Behauptung, die Vorgaben über die Korruptionsbekämpfung seien nicht erfüllt. Obwohl das Ende des EU-Überwachungsmechanismus abzusehen sei, blieben die Fragen an die bulgarische Regierung weiter offen, so die Sozialisten.

Am Tag vor Bekanntgabe des EK-Fortschrittsberichts für Bulgarien wurde publik, dass der Europäische Rat die Möglichkeit erörtern wird, ein ganzjähriges Monitoring für die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU einzuführen. In den nächsten Tagen wird sich das Europäische Parlament zum Vorschlag über die Anwendung eines EU-weiten Überwachungsmechanismus für die Rechtsstaatlichkeit äußern, der 2014 gebilligt wurde, bislang aber nur ein einziges Mal zum Einsatz gekommen ist. Man geht davon aus, dass das Europäische Parlament vorschlagen wird, das Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien durch ein unionsweites Monitoring zu ersetzen. Es gäbe durchaus berechtigte Gründe dafür, falls wir uns in den Bericht der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft über das Vertrauen in die öffentlichen Behörden und die Rechtsstaatsprinzipien vertiefen. Aus diesem Bericht geht hervor, dass 2017 nur 37 Prozent der Befragten ihren Regierungen, 36 Prozent ihren Parlamenten und lediglich 42 Prozent aller EU-Bürger der EU vertraut haben. Den Parteien glaubten 19 Prozent der Respondenten. Vor diesem Hintergrund scheint die ganze Aufregung ob, unter welchen Voraussetzungen und wann das Monitoring für Bulgarien in den Bereichen Justizreform und innere Ordnung aufgehoben werden könnte, eher unwichtig zu sein.

Übersetzung: Rossiza Radulowa



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