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Bis Ende Oktober sollen Antikorruptionspläne in Schwerpunktbereichen stehen

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Der nationale Rat für Antikorruptionspolitiken der Regierung unter Vorsitz von Vizepremierministerin Meglena Kunewa hat einen Plan in Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Demnach sind fünf Schwerpunktbereiche ausgewiesen: Inneres (Innenministerium), Steuer- und Zollverwaltung, Gesundheitswesen, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Energiewesen.

Am weitesten fortgeschritten ist das Antikorruptionsprogramm im Innenministerium, welches bis Ende September fertiggestellt werden soll. In den anderen Bereichen müssen die Maßnahmen bis zum 30. Oktober stehen. Und auch das Justizministerium muss in diesem Zusammenhang bis Jahresende einen Entwurf zur Neureglung der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches vorlegen.

Auf diese Weise sollen die Antikorruptionsmaßnahmen auf eine breite Grundlage gestellt und effizient von der Regierung genutzt werden. Diese Initiative sieht auch Neureglungen zum Gesetz über Korruptionsprävention unter Personen in hohen Staatsämtern vor, als auch die Verabschiedung eines Lobbyismus-Gesetzes, eines Antikorruptionsgesetzes und nicht zuletzt die Justizreform. Zum Entwurf über Grundgesetznovellen im Zusammenhang mit der Justizreform, der von den Sozialisten, ABV und DPS im zeitweiligen Parlamentsausschuss abgelehnt wurde, kommentierte Kunewa:

"Für mich ist die Effizienz der Antikorruptionsstrategie an die Justizreform gebunden. Für mich sind das die beiden Seiten einer Münze. Davon müssen wir unsere Kollegen Schritt für Schritt überzeugen. Letztendlich haben wir deshalb einen Koalitionsvertrag unterzeichnet und haben deshalb eine Parlamentsmehrheit, auf die wir bauen, um die Dinge umzusetzen. Mir ist unklar, warum sie gegen die Vorschläge zu den Verfassungsnovellen sind, nachdem sie bereits für die Justizreformstrategie gestimmt haben."

Übersetzung: Christine Christov



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