Die Kommission für Wettbewerbsschutz hat gegen die beiden niederländischen Tochtergesellschaften des Online-Vermittlungsdienstes für Fahrdienstleistungen Uber – Uber BV und Uber Rasier Operations – insgesamt 200.000 Lewa Bußgeld verhängt. Ein Prüfung im Handelsregister offenbarte, dass über die niederländischen Gesellschaften, die im Besitz des US-Unternehmens sind, zwei weitere Firmen eingetragen sind – Uber Bulgaria und Uber Bulgaria Software & Development. Offensichtlich haben diese mit dem Uber-Fahrdienst in Sofia nichts zu tun, kommentieren Juristen.
Die Prüfung habe ergeben, dass das Unternehmen Fahrdienstleistrungen offeriert, obwohl es das Gegenteil behauptet, meint Mario Gawrailow, Sprecher der Kommission für Wettbewerbsschutz und weiter:
"Dabei geht man davon aus, dass die Uber-Dienstleistungen den Grundcharakteristiken von Taxidienstleistungen entsprechen: es werden entgeltliche Fahrdienstleistungen nach vorab von den Kunden vorgegebenen Routen angeboten. Die Online-Plattform hilft den Fahrern Steuern und anfallende Lizenzgebühren zu sparen, die von den restlichen Branchenfirmen entrichtet werden. Gegen zwei Uber-Gesellschaften wurden wegen unlauterem Wettbewerb und Verletzung der Branchenregeln Bußgelder von je 50.000 Lewa verhängt. Zudem verhängte die Kommission für Wettbewerbsschutz gegen jede Firma wegen verweigerter Offenlegung ihrer Umsätze ein zweites Bußgeld in gleicher Höhe. Dabei bediente man sich der Option, die Höhe des zweiten Bußgeldes amtlich festzulegen."
Auch Uber-Vertreter wurden von uns um ein Interview gebeten. Jedoch erhielten wir auf unsere Anfrage keine Antwort. Gegen die von der Kommission für Wettbewerbsschutz verhängten Bußgelder können die niederländischen Gesellschaften Revision einlegen. Die letzte Instanz ist das Oberste Verwaltungsgericht. Neben den Bußgeldern verfügte die Kommission für Wettbewerbsschutz zudem die Einstellung der unlauteren Praktiken, was für die Gesellschaften bedeutet, ihren Betrieb einzustellen. Das Unternehmen muss sich dieser Entscheidung fügen, deren Einhaltung vom Kraftfahrt-Amt überprüft wird.
Allerdings ist man sich nicht sicher, dass dieser Entscheidung nachgekommen wird. Juristen gehen davon aus, dass Uber, der die Gesetze so oder so umgeht, seine Geschäfte über eine im In- oder Ausland eingetragene Drittfirma weiterführen könnte. Die Uber-Server befinden sich in den Vereinigten Staaten. Hinter dem Bulgarien-Geschäft stehen jedoch nicht die in Bulgarien eingetragenen Gesellschaften, sondern die beiden niederländischen Unternehmen, gegen welche Bußgelder verhängt wurden, was den Sanktionierungsprozess zusätzlich erschwert. Die günstigeren Fahrpreise basieren auf nicht entrichteten Lizenzgebühren, Mehrwertsteuern, Sozialabgaben etc. Auch ist unklar, ob die privaten Fahrer überhaupt irgendwelchen psychischen Eignungstests unterzogen werden oder vorbestraft sind.
Auf diese Weise schadet Uber den Budgets von Staat und Kommunen und stellt gleichzeitig ein Kundenrisiko dar. Auch sind die Kunden im Falle eines Verkehrsunfalls nicht so versichert, wie es beim Taxi der Fall ist, sondern lediglich im Rahmen der Standard-Haftpflicht.
Das Verfahren der Kommission für Wettbewerbsschutz gegen Uber wurde Ende 2014 nach Anzeigen der Hauptstadtverwaltung und eines großen Sofioter Taxiunternehmens aufgenommen. In letzter Zeit hat sich die Kommission für Wettbewerbsschutz als Institution erwiesen, der zahlreiche Problemfälle im Zuge von Gesetzeslücken oder mangelnder Kontrolle zugeschoben werden. In diesem Zusammenhang überprüft sie derzeit auch die illegalen Taxis, die s.g. "Sprotten" oder selbständigen Fahrer, die Firmenmarken über ein Franchise-System nutzen und dafür das sieben- bis achtfache der mittleren Fahrtarife kassieren.
Übersetzung: Christine Christov
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