Ein neues Gesetz über die Hypothekendarlehen soll in Bulgarien im ersten Jahresquartal 2015 verabschiedet werden. Die Initiative dafür hat die bulgarische Nationalbank BNB ergriffen, im Einklang mit der EU-RichtlinieüberWohnimmobilienkreditverträgefür Verbraucher (Mortage Credit Directive), die Ende 2014 vom EU-Parlament beschlossen wurde. Das Ziel ist ein besserer Schutz der Kreditnehmerrechte. Eine solche Normativakte ist in Bulgarien notwendig, weil die Hypothekendarlehen bislang nur vom Gesetz über Verbraucherkredite geregelt wurde.
Das neue Gesetz soll drei Hauptprobleme lösen: es soll für eine transparente Zinsbildung während der Kreditlaufzeit sorgen, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen regeln und die Haftung der Kreditnehmer bis auf den Wert des Grundstücks beschränken, falls sie nicht mehr imstande sind, ihren Kredit zu bedienen. Die transparente Zinsbildung ist in der EU-Richtlinie verankert. Die Bulgaren kennen dieses Problem zur Genüge - viele Banken nehmen eine einseitige Änderung der Kreditzinsen vor. Laut dem neuen Gesetz sollen die Zinsen auf der Grundlage bestimmter Indexwerte formiert werden, die dem Durchschnittswert der Zinsen Rechnung tragen, zu denen Banken Termingelder in der jeweiligen Währung handeln – EURIBOR (in Euro) und SOFIBOR (in Lewa), zuzüglich einem fixierten Zuschlag. So können die Kunden die Zinsänderungen verfolgen, indem sie sich im Internet oder aus Wirtschaftsmedien über die Schwankungen des jeweiligen Indexwertes informieren.
Laut der EU-Richtlinie sollen die Entschädigungen bei einer vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen weiter bestehen bleiben und den Kreditnehmern soll das Recht gesichert werden, ihr Darlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen. Bei uns wurden Ende Juli 2014 kraft der Gesetzesnovellen diese Entschädigungen bei den meisten Verbraucherkrediten abgeschafft, in der Praxis wenden sie die Banken aber auch bei anderen Krediten nicht an. Um den Wegfall dieser Entschädigungen wieder auszugleichen, haben einige Finanzinstitute neue Gebühren eingeführt oder ihre Zinswerte leicht angehoben.
Das neue Gesetz soll noch eine weitere Frage regeln, die für die Bulgaren von enorm großer Bedeutung ist – das Recht der Kreditnehmer die Summe zu bestimmen, bis zu der sie haften werden. Dabei gibt es zwei Optionen – entweder volle persönliche Haftung im Rahmen der geliehenen Summe oder begrenzte Haftung bis zum Immobilienwert. Sollte der Kunde außerstande sein, seinen Kredit zu begleichen, räumt die begrenzte Haftung der Bank das Recht ein, die gepfändete Immobilie zu verkaufen und sich so schadlos zu halten. Das geschieht jedoch auf Kosten höherer Zinsen und niedrigerer Finanzierungssummen, beispielsweise bis zu 50 Prozent des Marktwertes. Eine solche Regelung gleicht zum Teil den Mangel eines Gesetztes zur Privatinsolvenz in Bulgarien aus. Parallel zur anstehenden Gesetzesinitiative haben die Banken Ende 2014 unter dem Einfluss der Europäischen Zentralbank damit begonnen, die Zinsen herabzusetzen. Diesbezüglich sagte Kreditexperte Tichomir Toschew:
„Die Einlagenzinsen sind gesunken und bewegen sich momentan zwischen 1 und 2,5 Prozent. Das wird eine Senkung der Kreditzinsen nach sich ziehen. Ich rechne Februar bis März mit den ersten verbesserten Offerten. Auch in diesem Jahr wird sich der Zinssenkungstrend halten, da sich die Kreditnachfrage in Grenzen hält. 2014 beliefen sich die Hypothekendarlehen auf 6 bis 7 Prozent. Ich gehe davon aus, dass sie Ende 2015 auf 5,5 bis 6,5 Prozent fallen.“
Finanzexperten rechnen damit, dass auch bei den restlichen Krediten die Zinsen sinken und die Verbraucherkreditzinsen zum Jahresende Werte zwischen 7 und 13 Prozent erreichen, während sich die Unternehmerkreditzinsen auf einem Stand von 4 bis 7 Prozent halten.
Übersetzung: Rossiza Radulowa
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