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Justizministerin Margarita Popowa optimistisch in Bezug auf die Einschätzung des EK-Jahresberichtes über Bulgarien

Foto: BGNES

„Ich bin optimistisch in Bezug auf die Einschätzung des Jahresberichtes der Europäischen Kommission nach dem Verfahren für Zusammenarbeit und Überprüfung der Fortschritte im Bereich „Justiz und Inneres“. Das sagte gegenüber Radio Bulgarien die bulgarische Justizministerin Margarita Popowa. Sie stellte den Entwurf der Strategie für eine weitere Reform des Gerichtssystems vor.

Das Dokument, dass in den nächsten zehn Tagen von der Justizministerin zur Diskussion ins Kabinett eingebracht werden soll, enthalte drei Komponenten – gutes Management des Gerichtssystems, gute Rechtsprechung und Bekämpfung der Korruption im System selbst. Es soll das Vertrauen der Bulgaren und der Europäischen Kommission gegenüber der bulgarischen Rechtsprechung wieder gewonnen werden. Es ist auch die Schaffung eines Reformrates vorgesehen, der sich um die Reform im ganzen und ihre einzelnen Komponenten kümmern soll. Es sollen auch die Besitzverhältnisse der Kandidaten für leitende Posten im Gerichtssystem, als oberste Richter und Staatsanwälte, Mitglieder des Obersten Gerichtsrates und des angeschlossenen Inspektorrats überprüft werden, weiter von alle Kandidaten für einen Aufstieg usw., und für andere Korruptionsrisiken. Vor nur einer Woche wurde die Idee eines speziellen Gerichtes für Strafverfahren zur schweren organisierten Kriminalität und der Korruption in den höheren Etagen der Macht in Umlauf gebracht, das den speziellen Organen der Polizei und der Staatsanwaltschaft entsprechen würde. Die Gemeinschaft der Anwälte und die Opposition ist gegen diesen Vorschlag.

„Ich unterstütze die Spezialisierung des Gerichtes“, sagte die Justizministerin. „Es ist nicht schlecht ein spezialisiertes Gericht zu schaffen. Wichtig ist es seinen Platz, den Umfang dieses Gerichtes, seine Kompetenz zu finden, die genauen Texte, nach denen es arbeiten wird. Wichtig sind aber auch die Kader. Ich habe von den Kollegen keinen Widerspruch gegen die Notwendigkeit der Spezialisierung der Kader des Gerichtssystems in solchen wichtigen Bereichen des Rechts, wie organisiertes Verbrechen, Korruption, Verbrechen Minderjähriger, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht usw. gehört. Niemand zweifelt die Spezialisierung an. Wichtig ist es, wie wir die Struktur aufbauen werden. Welche Leute konkret dorthin gehen werden, ob sie diesem Gericht Leben einhauchen werden, wie sie arbeiten werden.“

Laut der Justizministerin Margarita Popowa ist neben dem Gericht auch eine Reform im Innenministerium notwendig, um eine gut funktionierende Kriminalpolizei zu haben, die keine Versäumnisse in der Untersuchung der Verbrechen zulässt, die oft im Gericht die fehlenden Ergebnisse begründen. Die Staatsanwaltschaft, die entsprechend der Verfassung verpflichtet ist die Legalität des Vorgehens der Polizei zu überwachen, ist nach ihren Worten umstrukturiert worden und niemand hindere sie daran effektiver zu werden. „Die Staatsanwälte haben riesige Ressourcen und Möglichkeiten nach dem Gesetz. Sie „herrschen“ über das Untersuchungsverfahren und verbinden Gericht und Polizei. Sie kontrollieren und leiten das Vorgehen der Polizei. Falls es das Gefühl ihrer unzureichenden Effektivität gibt, müsse man das Problem innerhalb der Staatsanwaltschaft suchen, und nicht im Gesetz, sagt Margarita Popowa. Und wer soll die Richter kontrollieren?

„Der Oberste Gerichtsrat ist das Organ, dass die Erfüllung der beruflichen Verpflichtungen aller Magistrate kontrolliert“, sagt die Justizministerin. „Falls sie die Regeln gebrochen haben, gibt es den Obersten Gerichtsrat, sowie die Kontrollbehörde bei der Staatsanwaltschaft selbst. Wir haben letztendlich eine ganze Reihe von Texten im Strafgesetzbuch und wenn jemand etwas getan hat, wofür er strafrechtlich belangt werden muss, wer sagt, dass die Staatsanwaltschaft nicht daran arbeiten soll. Nichts hindert sie daran. Jeder muss einfach im Rahmen des Gerichtssystems von jenem großen Privileg Gebrauch machen, das er von der Verfassung und dem Gesetz bekommen hat, nämlich von ihrer Unabhängigkeit. Staatsanwälte und Richter sind jene Menschen im Staat, denen nach Verfassung und Gesetz Unabhängigkeit garantiert wurde, im Gegensatz zu jenen in den Verwaltungs- und Kontrollorganen. D.h., die Magistrate müssen sich vom Gesetz und ihrer inneren Überzeugung leiten lassen. Mit einem solchen Privileg können sie in Zukunft Wunder vollbringen, wenn sie nur wollen.“

Margarita Popowa meint, dass es Ergebnisse im Gerichtssystem gibt, aber sie reichen noch nicht aus. Aber sie sei überzeugt, dass mit der weiteren Reform sie sich verbessern werden und die Bulgarien-Einschätzung der Europäischen Kommission im Juli positiv sein werde.

„Gegenwärtig bereite ich den Entwurf des jährlichen Jahresberichts Bulgariens an die Europäische Kommission vor“, sagt die bulgarische Justizministerin Margarita Popowa. „Ich fasse alles zusammen, was im Gerichtssystem und in anderen Bereichen passiert, in denen wir arbeiten, und denen wir mit der Europäischen Kommission Informationen austauschen müssen. Mein Wunsch, meine Erwartung und feste Überzeugung ist, dass man auch mehr erreichen kann. Jeder Magistrat muss sich nur über die Motivation seines Verweilens im Gerichtssystem im Klaren sein und von dem sehr großen Privileg der Unabhängigkeit Gebrauch machen, das er von der Verfassung bekommen hat.“

Übersetzung: Vladimir Daskalov

По публикацията работи: Tatjana Obretenowa


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