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Rentenberechnung erfolgt künftig zu Gunsten der Beitragszahler

Foto: Archiv BGNES

Die künftigen Rentenempfänger werden bis zum 1. Januar 2023 die Möglichkeit haben, bei der Berechnung ihrer Rente, ihre Einkommen der drei günstigsten Beitragsjahre vor 1997 in Betracht ziehen zu lassen, beschloss das Parlament, das in letzter Lesung über die Novellen zum Gesetz über die Sozialversicherung abstimmte. Das Nationale Versicherungsinstitut wird den angehenden Rentnern helfen, die für sie günstigere Berechnungsmethode zu wählen. Die anfangs vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sahen bei der Berechnung der Rente nicht die Einbeziehung der Periode bis 1997 vor.



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